Der Kniehebelplattensitz ist ein wichtiges tragendes Bauteil in Backenbrechern. Er stützt die Kniehebelplatte an der Rahmenrückwand und am unteren Teil der Schwingbacke, um Brechkräfte zu übertragen und die Schwingung der Schwingbacke zu ermöglichen. Er besteht aus einem hochfesten Grundkörper (ZG35CrMo/HT350), einer zur Kniehebelplatte passenden Kontaktfläche (sphärische konkave oder flache Nut) und Befestigungsstrukturen (Bolzen, Passstifte) mit Verstärkungsrippen zur Erhöhung der Steifigkeit. Die Herstellung erfolgt im Harzsandgussverfahren (Gießen bei 1480–1520 °C), gefolgt von Spannungsarmglühen, mit Präzisionsbearbeitung der Kontaktfläche (Ebenheit ≤ 0,1 mm/100 mm) und Montagelöchern. Die Qualitätskontrolle umfasst MT/UT auf Defekte, Härteprüfungen (≥ 200 HBW) und Belastungstests, um eine Verformung von ≤ 0,1 mm unter 1,2-facher Nennlast sicherzustellen. Mit einer Lebensdauer von 2–3 Jahren gewährleistet es eine stabile Kraftübertragung und Gerätesicherheit durch strenge Prozesskontrolle.
**Abstrakt** Die Kniehebelplatte (Druckplatte) eines Backenbrechers ist ein wichtiges Bauteil zur Kraftübertragung und zum Überlastschutz und wird üblicherweise aus Grauguss (HT200/HT250) oder Temperguss (KT350-10) hergestellt. Strukturell besteht sie aus einem Körper, Stützenden, Verstärkungsrippen (falls vorhanden) und Schwächungsnuten (für kontrollierten Bruch). Die Herstellung umfasst Sandguss (mit Schmelzen bei 1380–1420 °C, Wärmebehandlung zum Spannungsabbau), maschinelle Bearbeitung (Präzisionsbearbeitung der Stützenden und Schwächungsnuten zur Sicherstellung der Passgenauigkeit) und strenge Qualitätskontrolle (Prüfung der Materialzusammensetzung, MT auf Risse, Maßprüfungen und Festigkeitsprüfung der Schwächungsnuten). Es dient der Kraftübertragung und schützt den Brecher vor Überlastung, indem es bei Überlastung bricht. Es gewährleistet Betriebssicherheit bei einer Lebensdauer von 3–6 Monaten.